|
|
Nichtigkeit und Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften
nichtige Rechtsgeschäfte
Nichtige Rechtsgeschäfte sind von Anfang an ohne Zutun des Erklärenden ungültig. Sie sind deshalb so zu behandeln, als wären sie nie zustande gekommen. Nichtig sind:| empfehlenswerte Literatur zu Rechtsgeschäften: | |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
|




