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Arten von Rechtsgeschäften
| einseitige Rechtsgeschäfte | mehrseitige Rechtsgeschäfte | ||
| Für die Rechtswirksamkeit ist eine Willenserklärung einer Person erforderlich. | Für die Rechtswirksamkeit sind mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen erforderlich. Mehrseitige Rechtsgeschäfte werden allgemein als Verträge bezeichnet. | ||
| nicht empfangsbedürftig | empfangsbedürftig | einseitige verpflichtend | mehrseitig verpflichtend |
| Die Willenserklärung ist nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet und deshalb zugleich nicht empfangsbedürftig (z. B. Auslobung, Testament). | Die Willenserklärung ist an einen bestimmten Empfänger gerichtet und deshalb empfangsbedürftig (z. B. Anfechtung, Bürgschaft, Kündigung, Mahnung). | Eine Vertragspartei verpflichtet sich zu einer Leistung (z. B. Schenkung). | Alle Vertragsparteinen verpflichten sich zu einer Leistung (z. B. Kauf). |
| empfehlenswerte Literatur zu Rechtsgeschäften: | |
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