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Rechtsgeschäfte
Rechtsgeschäfte gestallten die rechtlichen Beziehungen zwischen den in einer Wirtschaft handelnden Personen sowie dem Staat. Wer ein Getränk am Kiosk kauft, eine Wohnung mietet oder einem Freund Geld leiht, geht ein Rechtsgeschäft ein. Um ein Rechtsgeschäft abzuschließen, muss der Wille geäußert (erklärt) werden. Diese Willensäußerung geschieht durch eine Willenserklärung. Sie ist Äußerung oder Handlung einer oder mehrer Personen, die mit der Absicht vorgenommen wird, eine rechtliche Wirkung herbeizuführen. Dabei können Willenerklärungen unterschiedliche Rechtsfolgen herbeiführen. So können neue Rechtsverhältnisse geschaffen (zum Beispiel durch einen Kaufvertrag), bestehende Rechtsverhältnisse geändert (zum Beispiel durch Vereinbarung einer Mietpreiserhöhung) und bestehende Rechtsverhältnisse aufgelöst (zum Beispiel durch eine Kündigung) werden.
Der Tatbestand des Rechtsgeschäfts kann neben der Willenerklärung auch weitere Tatbestandsmerkmale enthalten, wie zum Beispiel beim Rechtsgeschäft der Übereignung, zudem einerseits die Willenerklärung zweier Parteien sowie die Übertragung des Besitzes durch Übergabe gehören.| empfehlenswerte Literatur zu Rechtsgeschäften: | |
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