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Verfassungsgerichtsbarkeit
Die Verfassungsgerichtsbarkeit besteht auf Ebene des Bundes und der Länder. Das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Länder sind allen übrigen Verfassungsorganen gegenüber selbstständige und unabhängige Gerichtshöfe.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland. Es entscheidet über:
- Vereinbarung von Gerichtsurteilen und Gesetzen mit dem Grundgesetz
- Organstreitigkeiten der Bundesorgane.
Die Verfahren am Bundesverfassungsgericht werden auf Grundlage des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht (BVerfGG) geführt.
Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit jeweils acht Richterinnen und Richtern. Die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts werden je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre.
Die Landesverfassungsgerichte entscheiden über Angelegenheiten der Verfassungen der Bundesländer.|
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