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Gerichtssystem der Bundesrepublik Deutschland
Das Gerichtssystem der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich aus dem Justizmonopol, das sich dadurch äußert, dass der Staat seinen Bürgern die selbstständige Durchsetzung seiner Rechte verbietet. Dafür verpflichtet sich der Staat zur Justizgewährung, sorgt also für ein rechtsstaatliches Verfahren. Zur Durchführung dessen nutzt er unter anderem die Gerichte als Organ der Rechtssprechung.
Es ist beim grundlegenden und wesentlichen Aufbau des Gerichtssystems zwischen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Besonderen Gerichtsbarkeit (auch "Fachgerichtsbarkeit") und der Verfassungsgerichtsbarkeit zu unterscheiden.|
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