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Rechte des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte, die folgend aufgeführt und erläutert werden.
| Mitwirkungsrechte | ||
| Anhörungsrecht | Beratungsrecht | Informationsrecht |
| Arbeitgeber teilt Betriebsrat seine Absichten mit und fordert ihn unter Fristsetzung zur Stellungnahme auf. | Arbeitgeber und Betriebsrat erörtern eine Angelegenheit in einem gemeinsamen Gespräch. | Der Arbeitgeber teilt dem Betriebsrat anhand von Unterlagen seine Pläne mit. |
| betrifft unter anderem | ||
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| Mitbestimmungsrechte |
| Arbeitgeber darf seine Maßnahmen nur mit Einverständnis des Betriebsrats durchführen. Bei unüberbrückbaren Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Einigungsstelle. |
| betrifft unter anderem |
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| empfehlenswerte Literatur zum Betriebsrat: | |
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