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Betriebsverfassungsrecht
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Es dient dem Schutz der Arbeitnehmer und räumt ihnen Beteiligung bei betrieblichen Entscheidungen des Arbeitgebers ein. Das Betriebsverfassungsrecht ist vor allem aber nicht ausschließlich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) geregelt.
In Betrieben mit mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen (§ 1 Abs. 1 BetrVG). Die Gesamtheit der Betriebsräte wird als Betriebsrat (kurz "BR") bezeichnet. Der Betriebsrat ist die gewählte Vertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber.
Während landläufig noch viele Unternehmer der Meinung sind, das Betriebsräte sie in ihren freien Unternehmerhandlungen einschränken, sind vermehrt moderne Unternehmer der Ansicht, dass dieses Vertretungssystem auch für die Funktionsfähigkeit des Betriebs Vorteile hat.| empfehlenswerte Literatur zum Betriebsverfassungsrecht: | |
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