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Allgemeines
Die Zinsrechnung ist ein finanzmatehamtisches Verfahrung zur Berechnung von Zinsen. Zins, vom lateinischen "census" (dt. Abgabe), ist das Entgelt, dass der Schuldner dem Gläubiger für ein über einen bestimmten Zeitraum überlassenes Sachgut oder einen Geldbetrag zahlt. Dabei unterscheidet man zwischen Zinsbetrag (als konkreter Geldbetrag ausgedrückter Preis für das Überlassen) und Zinssatz (in Prozent ausgedrückter Preis für das Überlassen). Der Zinseszins ist der Zins, der für bereits gutgeschriebene Zinsen eines früheren Berechungszeitraumes gezahlt wird.
Die Zinsrechnung wird zum einen in die "Einfache Zinsrechnung" und die "Zinseszinsrechnung" unterteilt. Bei der Einfachen Zinsrechnung werden Zinsen nicht zum Grundbetrag aufaddiert und bleiben somit in der folgenden Zeitperiode unberücksichtigt. Bei der Zinseszinsrechnung werden nicht ausgezahlte Zinsen zum Grundbetrag aufaddiert und in der folgenden Zeitperiode mitverzinst.
Des Weiteren wird nach der Anzahl der Zinsperioden (Verzinsungen) im Jahr unterschieden. Wird das Kapital einmal im Jahr, üblicherweise am Jahresende, verzinst, spricht man von "jährlicher Verzinsung". Dies ist der Standardfall. Bei mehrmaliger Verzinsung wird von "unterjähriger Verszinsung" gesprochen. Zudem wird nach dem Begriff "stetige Verzinsung" unterschieden.
Bei der kaufmännischen Zinsrechnung wir jeder Monat zu einheitlich 30 Tagen und jedes Jahr dementsprechend zu 360 Tagen gerechnet. Der Tag, von dem aus gerechnet wird, zählt nicht mit; der letzte Tag wird mitgerechnet. Die Eurozinsmethode rechnet kalendermäßig, also mit der tatsächlichen Anzahl von Tagen.| empfehlenswerte Literatur zur Finanzmathematik: | |
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