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Handelskalkulation
Mit Hilfe der Handelkalkulation errechnen Händler Listenverkaufspreis bzw. Listeneinkaufspreis bzw. Gewinn, indem innerhalb der Kalkulation allen preisrelevanten Ab- und Aufschläge, vom Einkauf bis zum Verkauf, berücksichtigt werden. Die Handelskalkulation ist klar gegliedert und enthält eine feste Reichenfolge, in der die einzelnen Rechnungen als Kalkulation vollzogen werden. Fallen bestimmte Rechenschritte für ein Produkt nicht an, wie zum Beispiel ein vom Lieferanten nicht gewährter Rabatt, können die Punkte ausgelassen werden. Das Rechenschema setzt sich zusammen aus Einkaufs- und Verkaufskalkulation.
Bei einer Handelskalkulation sind gegebene Daten die Menge, Bezugskosten sowie Rabatte, Skonto, Handlungskosten und Umsatzsteuer. Je nach Kalkulationsart ist auch der Gewinn vorgegeben. Bis auf die Menge, können alle Daten als absolute Werte oder Prozentwerte angegeben werden. In der Regel sind die Bezugskosten absolut bekannt, und die anderen Angaben erfolgen als Prozentwerte. Je nach Kalkulationsart sind außerdem die grundlegenden Rechenbeträge bekannt. Bei der Vorwärtskalkulation der Listeneinkaufspreis, bei der Rückwärtskalkulation der Listenverkaufspreis und bei der Differenzkalkulation beide Preise.
Alle Einzelheiten zu den drei Kalkulationsarten, inkl. genauem Rechenvorgang, erhalten Sie auf den einzelnen Inhaltsseiten (aufzurufen über das vorige Menü oder die obig verlinkten Wörter).
Nachdem kalkuliert wurde, lassen sich anhand der errechneten Beträge weitere interessante und wichtige Zahlen ausrechnen, die wie folgt erläutert werden.
Die Handelsspanne ist die Differenz zwischen dem Bezugspreis und dem Listenverkaufspreis und stellt somit das Entgelt für die vom Handel erbrachte Leistung dar. Sie setzt sich in der Handelkalkulation aus den Handlungskosten und dem Gewinn zusammen. Die Handelsspanne (HSP) lässt sich mit folgender Formel errechnen:

Der Kalkulationsfaktor (KF) lässt sich mit folgender Formel errechnen:

Der Kalkulationszuschlag ist der prozentualen Aufschlag auf den Bezugspreis, mit dem der Listenverkaufspreis errechnet werden kann. Der Kalkulationszuschlag (KZ) lässt sich mit folgender Formel errechnen:
| empfehlenswerte Literatur zur Finanzmathematik: | |
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