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Firma
Eine Firma ist der Name des Kaufmanns, unter dem er seine Geschäfte betreibt, Unterschrift abgibt sowie klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Fälschlicherweise wird Firma oft als Synonym für "Unternehmen" verwendet.
Die Firma setzt sich zusammen aus Firmenkern und Firmenzusatz:
| Firmenkern | Firmenzusatz | |
| Personen-, Sach-, Fantasie- oder Mischfirma | Rechtsformzusatz, für alle Kaufleute zwingend vorgeschrieben (§ 19 HGB) | Firmenzusatz gesetzlich vorgeschrieben, wenn er zur Unterscheidung notwendig ist (§ 18 Abs. 1 HGB) |
| Naturfrische | GmbH | Gemüse- & Obstgroßhandel |
Folgend eine Übersicht der verschiedenen Firmenarten.
| Firmenart | Erläuterung | Beispiel |
| Personenfirma | als Firma wird der Vor- oder bzw. und Nachname des Kaufmanns bzw. eines oder mehrerer Gesellschafter gewählt | Simone Müller e. K. |
| Sachfirma | als Firma wird die Tätigkeit des Unternehmens sachlich beschrieben | Stahl GmbH |
| Fantasiefirma | als Firma wird ein beliebiger Ausdruck gewählt | Infineon Technologies AG |
| Mischfirma | als Firma wird eine Kombination aller oder einzelner Firmenarten gewählt |
Haribo GmbH & Co. KG (Hans Riegel Bonn) |
Aus der Rechtssprechung ergeben sich einige Firmengrundsätze, die im Folgenden erläutert werden.
| Firmengrundsatz | Erläuterung |
| Firmenausschließlichkeit (auch "Firmenmonopol") | Jede Firma muss sich von allen an demselben Ort oder in derselben Gemeinde bereits bestehenden und in das Handelsregister oder in das Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen deutlich unterscheiden (§ 30 HGB). |
| Firmenbeständigkeit | Die bisherige Firma kann fortgeführt werden, auch wenn eine Namenänderung erfolgt (§ 21 HGB), eine Übertragung der Firma erfolgt, sofern der bisherige Inhaber die Einwilligung zur Fortführung der Firma gibt (§ 22 HGB) und eine Änderung im Gesellschafterbestand erfolgt (§ 24 HGB). |
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Firmenklarheit (auch "Firmenwahrheit") |
Es dürfen keine irreführenden Angaben über geschäftliche Verhältnisse gemacht werden (§ 18 Abs. 2 HGB). |
| Firmenöffentlichkeit | Jeder Kaufmann muss seine Firma und den Ort seiner Handelsniederlassung in das Handelsregister eintragen lassen. Außerdem müssen auf allen Geschäftsbriefen die handelsrechtlichen Angaben Firma einschließlich Rechtsformzusatz, Ort der Handelsniederlassung, Registergericht und Handelsregisternummer angegeben werden (§§ 29, 31, 37a HGB). |
| Rechtsformzusatz | Zur Firma gehört zwingend die Rechtsform oder eine allgemein verständliche Abkürzung (§ 19 HGB). |
| empfehlenswerte Literatur zur Firma: | |
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