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Organisation
Unter Organisation im Allgemeinen wird die Planung und Durchführung, also die Bewerkstelligung eines Vorhabens verstanden. Im betriebswirtschaftlichen Zusammenhang ist mit Organisation ein System von geplanten Dauerregelungen gemeint, durch das der Betriebsaufbau und die betrieblichen Abläufe gestaltet werden.
Der Begriff der Organisation wird in dreifacher Weise verwendet:
- Organisation als Tätigkeit: "Der Betrieb wird organisiert."
- Organisation als Ergebnis der Tätigkeit/Zustand: "Der Betrieb hat eine Organisation."
- Organisation als Institution/System: "Der Betrieb ist eine Organisation."
Die Betriebsorganisation teilt sich in Aufbauorganisation und Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation beantwortet die Frage: "Wer übernimmt welche Aufgaben?". Sie legt somit Aufgaben und Zuständigkeiten von Mitarbeitern fest. Die Ablauforganisation beantwortet hingegen die Frage: "Wie wird die Aufgabe erfüllt?". Sie legt die zeitliche und räumliche Ordnung der Arbeitsabläufe fest.
Vorraussetzungen der Organisation sind Tätigkeiten, die regelmäßig anfallen (Wiederholbarkeit), in gleicher oder wenigsten ähnlicher Weise bewältigt werden müssen (Gleichartigkeit) und auf mehrere Personen, Abteilungen oder Abteilungsgruppen verteilt werden können (Teilbarkeit).
Als Grundsätze der Organisation gelten sowohl Vermeidung von Überorganisation als auch von Unterorganisation, sowie die Beachtung der Wirtschaftlichkeit.
Neben dem System der Dauerregelung gibt es fallweise Regelungen. Die Disposition ist eine fallweise Regelung im Rahmen einer Dauerregelung. Als Improvisation, gewissermaßen das Gegenteil der Organisation, bezeichnet man die Regelung von provisorischen, unerwarteten, ungeplanten oder bzw. und vorübergehenden Einzelfällen.| empfehlenswerte Literatur zur Organisation: | |
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