| Zwischenzeugnis | Endzeugnisse | |
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Innerhalb eines bestehenden Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen, sofern dies arbeits- oder tarifvertraglich vereinbart wurde oder ein triftiger Grund vorliegt. Wann ein triftiger Grund vorliegt, ist gesetzlich nicht geregelt. Durch die Rechtssprechung anerkannte Gründe sind:
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einfaches Arbeitszeugnis | qualifiziertes Arbeitszeugnis |
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Das einfache Arbeitszeugnis enthält Daten und Fakten zum Arbeitsverhältnis. Dazu gehören:
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Bei einem qualifizierten Arbeitszeugnis steht die Bewertung von Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis im Vordergrund. Bei Führungskräften sind zusätzlich die Entscheidungs- und Führungsfähigkeiten zu beurteilen. Der Inhalt muss der Wahrheit entsprechen und wohlwollend formuliert sein. Um dies zu erreichen und dennoch eine erkennbare Wertung abzugeben, wird im Allgemeinen die verschlüsselte Zeugnissprache herangezogen. Daten und Fakten, wie sie im einfachen Arbeitszeugnis enthalten sind, werden auch im qualifizierten Arbeitszeugnis aufgeführt. |
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