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Arten der Kündigung
| Art | Erläuterung |
| ordentliche Kündigung | Eine ordentliche Kündigung ist eine Kündigung, die das Vertragsverhältnis unter Beachtung einer Kündigungsfrist zu einem späteren Zeitpunkt beendet. Je nach Vertrag sind die Zulässigkeitsvorrausetzungen für eine ordentliche Kündigung unterschiedlich. |
| außerordentliche Kündigung | Eine außerordentliche Kündigung ist eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (§ 314 Abs. 1 BGB). Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig (§ 314 Abs. 2 BGB). Beispielhafte Gründe sind für den Arbeitgeber Diebstahl durch den Arbeitnehmer und für den Arbeitnehmer grobe Verletzung der Sicherheitsvorschriften durch den Arbeitgeber. |
| Änderungskündigung |
Eine Änderungskündigung ist die Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses verbunden mit dem Angebot der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter veränderten Vertragsbedingungen. Die Änderungskündigung ist in § 2 KSchG geregelt. Lehnt der Adressat die Änderungskündigung ab oder erklärt sich nicht innerhalb der Zeit der Gültigkeit des Angebots, so wird das Schuldverhältnis durch die Änderungskündigung beendet. Es handelt sich bei der Änderungskündigung somit um eine bedingte Kündigung. |
| empfehlenswerte Literatur zur Kündigung: | |
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