|
|
Kündigung
Unter einer Kündigung ist im juristischen Sinne die einseitige Beendigung eines fortlaufenden Leistungsaustausches (Dauerschuldverhältnisses) durch eine Kündigungserklärung zu verstehen. Durch die Kündigung wird ein Schuldverhältnis durch einen der Vertragpartner beendet. Es handelt sich bei der Kündigung um eine einseitige rechtsgestaltende Willenserklärung. Rechtsgestaltend bedeutet, dass im Moment der Erklärung bzw. mit Zugang der Kündigung ein Vertrag unwiderruflich beendet wird. Eine Kündigung kann deshalb rein formal nicht zurückgenommen werden. Es kann lediglich ein gleichlautender Arbeitsvertrag neu abgeschlossen werden.
Der Erklärende muss sich darüber bewusst sein, dass er mit seiner Erklärung diesen bestimmten Vertrag beendet. Umgekehrt muss der Erklärungsempfänger verstehen, dass der Erklärenden durch Ausspruch der Kündigung einen bestimmten Vertrag beenden will. Dazu ist es nicht zwingend notwendig, das Wort "Kündigung" zu nennen.
Für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist die Schriftform gesetzlich vorgeschrieben (§ 623 BGB).
Die Kündigung ist empfangsbedürftig. Sie gilt vom Vertragspartner als empfangen, wenn diese in seinen "Machtbereich" (zum Beispiel Briefkasten des Empfängers) gelangt.
Die Kündigung ist bedingungsfeindlich, dass heißt, dass die Wirksamkeit einer ausgesprochenen Kündigung nicht vom Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden kann. Eine Ausnahme bildet beispielsweise die Änderungskündigung.
Für die Kündigung durch den Arbeitgeber gelten verschärfte Bedingungen. So finde das Ultima-Ratio-Prinzip Anwendung, das besagt, dass die Kündigung nur das letzte Mittel sein darf. Vor jeder Kündigung hat der Arbeitgeber zu prüfen, ob es nicht ein milderes Mittel gibt, um die Probleme aus dem Weg zu räumen (zum Beispiel Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz). Voraussetzungen sind weiterhin das Vorhandensein eines Kündigungsgrundes, eine negative Zukunftsprognose sowie eine Interessensabwägung.| empfehlenswerte Literatur zur Kündigung: | |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
|
|







