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Rechtsgrundlagen
Als Rechtgrundlagen für die Berufsausbildung dienen vor allem
- das Berufsbildungsgesetz (BBiG),
- die schulischen Rahmenlehrpläne des Bundes,
- die Vorschriften der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen
(zum Beispiel Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwaltskammern).
Darüber hinaus gelten die sonstigen Gesetze und Verordnungen, die sich ausschließlich oder unter anderem mit Ausbildung und Beruf im Allgemeinen beschäftigen wie zum Beispiel
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),
- Mutterschutzgesetz (MuSchG),
- Berufsbildungsförderungsgesetz (BerBiFG),
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG),
- Gerätesicherungsgesetz (GSG),
- Gewerbeordnung (GewO).
Für alle anerkannten Ausbildungsberufe werden Ausbildungsordnungen erlassen um dem Verlangen des Berufsbildungsgesetzes nach einer "geordneten und einheitlichen Berufsausbildung" nachzukommen. Die verbindlichen Ausbildungsordnungen enthalten unter anderem das Grundziel der Berufsausbildung. Die Ordnungen legen
- das Ausbildungsberufsbild
(enthält Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Ausbildung sind), - den Ausbildungsordnungsplan
(Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der während der Ausbildungszeit zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse), - die Prüfungsordnungen
(legen Umfang der zu beherrschenden Fertigkeiten und Kenntnisse für Prüfungen fest)
fest.
Nach dem Berufsbildungsgesetz darf nur Auszubildende einstellen, wer persönlich und fachlich geeignet ist. Wer das selbst nicht ist, kann einen Ausbilder bestellen, der die Funktion eines Ausbildenden übernimmt.| empfehlenswerte Literatur zur Berufsausbildung: | |
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