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berufsverändernde Personalentwicklung
Zur berufsverändernden Personalentwicklung gehören die berufliche Rehabilitation und die Umschulung.
Rehabilitation
Unter beruflicher Rehabilitation versteht man die Maßnahmen, die ergriffen werden, um einem Menschen nach Erkrankung oder Unfall zurück in das Berufsleben zu verhelfen. Rehabilitationsmaßnahmen können dafür sorgen, dass der Betroffene zurück in die Lage versetzt wird, in seinem früheren Beruf tätig zu werden oder einen neuen Beruf auszuüben.
Die Rehabilitationsunterstützung ist eine Leistung der Sozialversicherung. Je nach persönlichen Umständen können Leistungsträger sein die Bundesagentur für Arbeit, Träger der gesetzlichen Krankenkassen, Träger der gesetzlichen Rentenanstalten, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und einige mehr. Die Träger können nach Bewilligung der Rehabilitation folgende Leistungen erbringen:
- Hilfen zur Erhaltung und Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Hilfen zur Berufsvorbereitung und Praktika
- Hilfen zur beruflichen Ausbildung, Anpassung und Weiterbildung
- Existenzgründerzuschüsse
- Leistungen an den Arbeitgeber (Ausbildungs- oder Eingliederungszuschüsse)
- unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
- sonstige Hilfen (z. B. Kraftfahrzeughilfen)
Umschulung
Unter einer Umschulung ist eine verkürzte Ausbildung zu verstehen, die den Umschulenden eine neue berufliche Qualifikation in einem der staatlich anerkannten Ausbildungsberufe vermitteln soll. Vorraussetzung zur Umschulung ist in der Regel eine bereits absolvierte Berufsausbildung oder entsprechende Berufserfahrung.
Umschulungen können aus folgenden Gründen sinnvoll sein:
- längere berufliche Abwesenheit (z. B. aus gesundheitlichen Gründen)
- Berufsunfähigkeit (z. B. durch chronische Krankheit)
- geringer Personalbedarf im alten Beruf
- Neuorientierung seitens des Arbeitnehmers
Je nach Beruf werden verschiedene Formen der Umschulung angeboten. Die betriebliche Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) verläuft nach dem dualen System, wobei der Berufsschulunterricht nicht verpflichtend ist. Im Rahmen der schulischen Umschulung werden Berufe erlernt, die nur an Berufsfachschulen ausgebildet werden. Bei der überbetrieblichen Umschulung bei einem Bildungsträger, der die Funktion des Ausbildungsbetriebs übernimmt, wird der Beruf in Übungsunternehmen und -werkstätten erlernt. Wie auch zur schulischen Umschulung gehören Praktika sehr oft zum festen Bestandteil der Umschulung.
Leistungsträger, der für die Finanzierung der Umschulung unter Umständen aufkommt, ist zum Beispiel die Agentur für Arbeit. Die Kosten für Umschulungen sind relativ hoch, stehen jedoch in keinem Verhältnis zur jahrelangen Unterhaltszahlung aufgrund von Arbeitslosigkeit.| empfehlenswerte Literatur zur Personalentwicklung: | |
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