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Probearbeit
Insbesondere im gewerblich-technischen Bereich und im Dienstleistungssegment ist es durchaus üblich, dass Bewerber zum Probearbeiten gebeten werden. Probearbeit ist in der Regel einer der letzten Schritte im Auswahlverfahren und soll dem Arbeitgeber Einblick in die fachlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Bewerbs ermöglichen. Darüber hinaus lässt sich beobachten, wie sich der Bewerber im Berufsalltag verhält, was wiederum Aufschluss über soziale Kompetenzen ermöglicht.
Probearbeit kann sich über einen Zeitraum von einem Tag bis zu wenigen Wochen erstrecken. Der Bewerber übernimmt kleinere Tätigkeiten, teilweise kurzzeitige Projekte. Von Vorteil für den Stellenanwärter ist, dass er das Unternehmen sowie seinen Aufgabenbereich bereits vor Vertragsabschluss kennen lernt. Erster Kontakt mit dem späteren Arbeitsumfeld ermöglicht auch dem Bewerber zu entscheiden, ob er sich diesen Arbeitsplatz als berufliche Herausforderung vorstellen kann. Beide Parteien stellen durch Probearbeit recht schnell fest, ob ein Arbeitsverhältnis zur gegenseitigen Zufriedenheit führen würde oder nicht.
Probearbeit muss vom Arbeitgeber entlohnt werden, insbesondere wenn mehrere Tage dafür veranschlagt werden. Im Vorfeld sollten sich Arbeitgeber und Bewerber über eine gerechte Entlohnung einigen. Handelt es sich nur um wenige Stunden Probearbeit, kann zum Beispiel über Fahrtkostenerstattung verhandelt werden. Auch bei Arbeit auf Probe gelten gesetzliche Vorschriften, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Generell sollten die Vereinbarungen schriftlich festgehalten werden.| empfehlenswerte Literatur zur Personalauswahl: | |
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