Definition des Personalwesens

Das Personalwesen (auch Personalmanagement, Personalwirtschaft; engl. Human Resource Management, kurz HRM) ist der Bereich innerhalb der Betriebswirtschaftslehre, der sich mit dem Produktionsfaktor Arbeit beschäftigt. Dabei umfasst das Personalwesen alle Aufgaben, die durch den Produktionsfaktor Arbeit in einem Unternehmen verursacht werden.

Die Herkunft des Begriffs "Personal" lässt sich auf das aus dem Lateinischen stammende Wort "Person" zurückführen. Mit dem Terminus werden heute die Dienerschaft, die Hausangestellten sowie die in einem Unternehmen in abhängiger Stellung Beschäftigten bezeichnet. Die Gesamtheit der Beschäftigten eines Unternehmens wird als "Belegschaft" benannt. Mit ihrer Leistung tragen alle Beschäftigten dazu bei, die Ziele des Unternehmens zu erreichen.

Seit etwa 1960 ist das betriebliche Personalwesen ein fester und bedeutender Teil der Betriebswirtschaftslehre. Das Personal gilt als wichtige oder wichtigste Ressource eines Unternehmens, als Leistungsträger. Da es hierbei um einen "lebenden" Produktionsfaktor geht, ist der Bereich des Personalwesens ein komplexer, der sich nicht nur mit rein wirtschaftlichen Interessen beschäftigen kann und darf. Der arbeitende Mensch, Träger von Bedürfnissen und Werten, ist eine zu achtende Persönlichkeit, die sowohl in beruflicher als auch privater Entwicklung gefördert werden muss. Er hat nicht nur Pflichten, sondern selbstverständlich auch zahlreiche Rechte.

Die Einstellung der Menschen zur Arbeit hat sich in den letzen Jahrzehnten geändert und unterliegt auch in der Zukunft einem ständigen Wandel. Nicht zuletzt deswegen kümmern sich Unternehmen intensiver in allen Lebenslagen um ihre Mitarbeiter. Dadurch haben sich auch die Ziele und, zur Umsetzung der Ziele nötigen, Aufgaben des Personalwesens verändert.

Empfehlenswerte Literatur zum Personalwesen:

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